Fördermittel für Wohngebäude



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Förderungen der BAFA sind nicht mit Förderungen der KfW kombinierbar. Es ist also nicht erlaubt, eine Förderung für eine Maßnahme sowohl bei der KfW als auch beim BAFA beantragen. Kredite, Zulagen und Zuschüsse dürfen insgesamt einer Förderquote von maximal 60 Prozent entsprechen.

KfW: Neubau, Kauf und Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG und BEG NWG)

BAFA: Vor-Ort-Energieberatung (EBW), Sanierung durch Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Steuerbonus: Steuerbonus für die energetische Sanierung als Alternative zur BAFA- und KfW-Förderung. Die Einkommenssteuer wird für 3 Jahre um 6% bzw. 7% gemindert.


Angaben ohne Gewähr.

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